Managementplanung
Gebietsmanagement
Nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie (vgl. auch § 28 LNatG M-V) sind durch die Mitglieds-
staaten der EU für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher,
administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der
natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in
den Gebieten vorkommen. In Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie (1997) werden somit
für die Natura 2000-Gebiete FFH-Managementpläne erstellt. Diese Managementpläne müssen
dabei gebietsspezifisch auf naturschutzfachlicher Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen
erforder-liche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Instrumente zu deren
Umsetzung aufzeigen. Grundlage ist dabei die Erfassung des Erhaltungszustandes der
Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie nach entsprechender Kartieranleitung. Des
Weiteren fußt die Erarbeitung eines FFH-Managementplanes in wesentlichen Teilen auf einem
raumplanerischen bzw. gebiets-bezogenen Ansatz, der den Einsatz eines Geographischen
Informationssystems (GIS) erfordert (Kartendarstellung in geeignetem Maßstab).
Der wichtigste Beitrag wird jedoch durch die angestrebte Akzeptanzsicherung während der
Aufstellung und nach Abschluss des Managementplanes sichergestellt. Dies erfolgt durch eine
breite Beteiligung der betroffenen Akteure bereits zu Beginn der Erarbeitung.
Artmanagement und Artenschutzkonzepte
Um die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal-
tungszustands der Arten der FFH-Richtlinie ergreifen zu können, spielt ihr Management eine
große Rolle. Dazu ist es notwendig, in enger Kooperation mit den Naturschutzbehörden und
weiteren Nutzergruppen wirksame Konzepte für ein landesweites Management von Natura 2000-
Gebieten zu erarbeiten. Es gilt, mögliche Handlungsmöglichkeiten gut abzuwägen und
auszuschöpfen, um den sich aus dem Nationalen Bericht 2013 für die Schutzgüter der FFH-
Richtlinie ergebenen Verpflich-tungen nachzukommen.
Ausgehend von den geltenden allgemein rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen
werden arten- bzw. lebensraumspezifisch Maßnahmen erarbeitet und in einer umfassenden
Konzep-tionierung festgeschrieben.
Des Weiteren sind neben den Gebietsbezogenen auch Artenbezogene Managementplanungen zu
erarbeiten. Ziel ist hierbei ein Managementplan mit der Komplettierung der
Erstbestandserfassung, der Bewertung des Erhaltungszustandes der bekannten (Meta-) Popu-
lationen, mit der Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzvorkommen sowie mit des
methodischen Vorgehens vor Ort, um den Erhaltungszustand der Art in der zu betrachtenden
Region zukünftig in einem vertretbaren zeit-lichen und finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und
Entwicklungsmaßnahmen dauerhaft einschätzen und bewerten zu können. In Auswertung aller
Ergebnisse soll weiterhin eine Entscheidungs- und Handlungshilfe für alle von dem Vorkommen
der relevanten Art Betroffenen sein, um negative Ein-flüsse auf Populationen und Lebensräume
zu minimieren und die Art durch gezielte Schutzmaß-nahmen zu erhalten und nach Möglichkeit
zu fördern.
Referenz zu den Leistungen
Managementplanung
Gebietsmanagement
Nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH-
Richtlinie (vgl. auch § 28 LNatG M-V)
sind durch die Mitglieds-staaten der
EU für die besonderen Schutzgebiete
die nötigen Erhaltungsmaßnahmen
rechtlicher, administrativer oder
vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen
Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach
Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in den
Gebieten vorkommen. In Umsetzung der Europäischen FFH-
Richtlinie (1997) werden somit für die Natura 2000-Gebiete
FFH-Managementpläne erstellt. Diese Managementpläne
müssen dabei gebietsspezifisch auf naturschutzfachlicher
Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen erforder-liche
Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie
Instrumente zu deren Umsetzung
aufzeigen. Grundlage ist dabei die
Erfassung des Erhaltungszustandes
der Lebensraumtypen und Arten der
FFH-Richtlinie nach entsprechender
Kartieranleitung. Des Weiteren fußt
die Erarbeitung eines FFH-Managementplanes in wesentlichen
Teilen auf einem raumplanerischen bzw. gebiets-bezogenen
Ansatz, der den Einsatz eines Geographischen
Informationssystems (GIS) erfordert (Kartendarstellung in
geeignetem Maßstab).
Der wichtigste Beitrag wird jedoch durch die angestrebte
Akzeptanzsicherung während der Aufstellung und nach
Abschluss des Managementplanes sichergestellt. Dies erfolgt
durch eine breite Beteiligung der betroffenen Akteure bereits
zu Beginn der Erarbeitung.
Artmanagement und Artenschutzkonzepte
Um die notwendigen Maßnahmen
zum Erhalt bzw. zur Wiederherstel-
lung eines günstigen Erhal-tungszu-
stands der Arten der FFH-Richtlinie
ergreifen zu können, spielt ihr Mana-
gement eine große Rolle. Dazu ist es
notwendig, in enger Kooperation mit den Naturschutz-
behörden und weiteren Nutzergruppen wirksame Konzepte
für ein landesweites Management von Natura 2000-Gebieten
zu erarbeiten. Es gilt, mögliche Handlungsmöglichkeiten gut
abzuwägen und auszuschöpfen, um den sich aus dem
Nationalen Bericht 2013 für die Schutzgüter der FFH-Richtlinie
ergebenen Verpflich-tungen nachzukommen.
Ausgehend von den geltenden allgemein rechtlichen und
fachlichen Rahmenbedingungen werden arten- bzw. lebens-
raumspezifisch Maßnahmen erarbeitet und in einer umfassen-
den Konzep-tionierung festgeschrieben.
Des Weiteren sind neben den
Gebietsbezogenen auch Artenbezo-
gene Managementplanungen zu erar-
beiten. Ziel ist hierbei ein Manage-
mentplan mit der Komplettierung der
Erstbestandserfassung, der Bewer-
tung des Erhaltungszustandes der bekannten (Meta-) Popu-
lationen, mit der Auswahl und Darstellung geeigneter Refe-
renzvorkommen sowie mit des methodischen Vorgehens vor
Ort, um den Erhaltungszustand der Art in der zu betrach-
tenden Region zukünftig in einem vertretbaren zeit-lichen und
finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und Entwicklungs-
maßnahmen dauerhaft einschätzen und bewerten zu können.
In Auswertung aller Ergebnisse soll weiterhin eine Entschei-
dungs- und Handlungshilfe für alle von dem Vorkommen der
relevanten Art Betroffenen sein, um negative Ein-flüsse auf
Populationen und Lebensräume zu minimieren und die Art
durch gezielte Schutzmaß-nahmen zu erhalten und nach
Möglichkeit zu fördern.
Referenz zu den Leistungen