Managementplanung

Gebietsmanagement Nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie (vgl. auch § 28 LNatG M-V) sind durch die Mitglieds- staaten der EU für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in den Gebieten vorkommen. In Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie (1997) werden somit für die Natura 2000-Gebiete FFH-Managementpläne erstellt. Diese Managementpläne müssen dabei gebietsspezifisch auf naturschutzfachlicher Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen erforder-liche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Instrumente zu deren Umsetzung aufzeigen. Grundlage ist dabei die Erfassung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie nach entsprechender Kartieranleitung. Des Weiteren fußt die Erarbeitung eines FFH-Managementplanes in wesentlichen Teilen auf einem raumplanerischen bzw. gebiets-bezogenen Ansatz, der den Einsatz eines Geographischen Informationssystems (GIS) erfordert (Kartendarstellung in geeignetem Maßstab). Der wichtigste Beitrag wird jedoch durch die angestrebte Akzeptanzsicherung während der Aufstellung und nach Abschluss des Managementplanes sichergestellt. Dies erfolgt durch eine breite Beteiligung der betroffenen Akteure bereits zu Beginn der Erarbeitung. Artmanagement und Artenschutzkonzepte Um die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung eines günstigen Erhal- tungszustands der Arten der FFH-Richtlinie ergreifen zu können, spielt ihr Management eine große Rolle. Dazu ist es notwendig, in enger Kooperation mit den Naturschutzbehörden und weiteren Nutzergruppen wirksame Konzepte für ein landesweites Management von Natura 2000- Gebieten zu erarbeiten. Es gilt, mögliche Handlungsmöglichkeiten gut abzuwägen und auszuschöpfen, um den sich aus dem Nationalen Bericht 2013 für die Schutzgüter der FFH- Richtlinie ergebenen Verpflich-tungen nachzukommen. Ausgehend von den geltenden allgemein rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen werden arten- bzw. lebensraumspezifisch Maßnahmen erarbeitet und in einer umfassenden Konzep-tionierung festgeschrieben. Des Weiteren sind neben den Gebietsbezogenen auch Artenbezogene Managementplanungen zu erarbeiten. Ziel ist hierbei ein Managementplan mit der Komplettierung der Erstbestandserfassung, der Bewertung des Erhaltungszustandes der bekannten (Meta-) Popu- lationen, mit der Auswahl und Darstellung geeigneter Referenzvorkommen sowie mit des methodischen Vorgehens vor Ort, um den Erhaltungszustand der Art in der zu betrachtenden Region zukünftig in einem vertretbaren zeit-lichen und finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dauerhaft einschätzen und bewerten zu können. In Auswertung aller Ergebnisse soll weiterhin eine Entscheidungs- und Handlungshilfe für alle von dem Vorkommen der relevanten Art Betroffenen sein, um negative Ein-flüsse auf Populationen und Lebensräume zu minimieren und die Art durch gezielte Schutzmaß-nahmen zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Referenz zu den Leistungen

Managementplanung

Gebietsmanagement Nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH- Richtlinie (vgl. auch § 28 LNatG M-V) sind durch die Mitglieds-staaten der EU für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in den Gebieten vorkommen. In Umsetzung der Europäischen FFH- Richtlinie (1997) werden somit für die Natura 2000-Gebiete FFH-Managementpläne erstellt. Diese Managementpläne müssen dabei gebietsspezifisch auf naturschutzfachlicher Basis und unter Einbeziehung der Betroffenen erforder-liche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Instrumente zu deren Umsetzung aufzeigen. Grundlage ist dabei die Erfassung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie nach entsprechender Kartieranleitung. Des Weiteren fußt die Erarbeitung eines FFH-Managementplanes in wesentlichen Teilen auf einem raumplanerischen bzw. gebiets-bezogenen Ansatz, der den Einsatz eines Geographischen Informationssystems (GIS) erfordert (Kartendarstellung in geeignetem Maßstab). Der wichtigste Beitrag wird jedoch durch die angestrebte Akzeptanzsicherung während der Aufstellung und nach Abschluss des Managementplanes sichergestellt. Dies erfolgt durch eine breite Beteiligung der betroffenen Akteure bereits zu Beginn der Erarbeitung. Artmanagement und Artenschutzkonzepte Um die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstel- lung eines günstigen Erhal-tungszu- stands der Arten der FFH-Richtlinie ergreifen zu können, spielt ihr Mana- gement eine große Rolle. Dazu ist es notwendig, in enger Kooperation mit den Naturschutz- behörden und weiteren Nutzergruppen wirksame Konzepte für ein landesweites Management von Natura 2000-Gebieten zu erarbeiten. Es gilt, mögliche Handlungsmöglichkeiten gut abzuwägen und auszuschöpfen, um den sich aus dem Nationalen Bericht 2013 für die Schutzgüter der FFH-Richtlinie ergebenen Verpflich-tungen nachzukommen. Ausgehend von den geltenden allgemein rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen werden arten- bzw. lebens- raumspezifisch Maßnahmen erarbeitet und in einer umfassen- den Konzep-tionierung festgeschrieben. Des Weiteren sind neben den Gebietsbezogenen auch Artenbezo- gene Managementplanungen zu erar- beiten. Ziel ist hierbei ein Manage- mentplan mit der Komplettierung der Erstbestandserfassung, der Bewer- tung des Erhaltungszustandes der bekannten (Meta-) Popu- lationen, mit der Auswahl und Darstellung geeigneter Refe- renzvorkommen sowie mit des methodischen Vorgehens vor Ort, um den Erhaltungszustand der Art in der zu betrach- tenden Region zukünftig in einem vertretbaren zeit-lichen und finanziellen Aufwand von Erhaltungs- und Entwicklungs- maßnahmen dauerhaft einschätzen und bewerten zu können. In Auswertung aller Ergebnisse soll weiterhin eine Entschei- dungs- und Handlungshilfe für alle von dem Vorkommen der relevanten Art Betroffenen sein, um negative Ein-flüsse auf Populationen und Lebensräume zu minimieren und die Art durch gezielte Schutzmaß-nahmen zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. Referenz zu den Leistungen